Tarifvertrag bauleiter hessen

Laut einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Wirtschaftsforschung Köln (Institut der deutschen Wirtschaft Köln, IW Köln) haben fast vier von zehn Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und in der angeschlossenen Industrie eine Art variables Zahlungssystem eingeführt (siehe Tabelle 1). Diese sind entweder an die Gewinne des gesamten Unternehmens gekoppelt oder beziehen sich auf die Leistung eines einzelnen Mitarbeiters oder einer Gruppe von Arbeitnehmern. In einem Viertel der Unternehmen wurde ein Gewinnbeteiligungssystem eingeführt. Der Anteil ist etwas höher, wenn man nur das verarbeitende Gewerbe berücksichtigt (26,9%) und die angeschlossenen Branchen wie Bau wesenswesen oder Transport, Lagerung und Kommunikation werden ignoriert. Der Unterschied zwischen dem Anteil an den angeschlossenen Industrien und dem Unterschied ohne sie ist jedoch vernachlässigbar. Der AVR sieht in der Ausweitung der VPS im Rahmen von Tarifverträgen mit mehreren Arbeitgebern eine Voraussetzung für die Einleitung einer regulären Tarifrunde mit Ver.di. Die Einführung einer neuen Öffnungsklausel in die nationale Lohnrahmenvereinbarung der westdeutschen chemischen Industrie im Juni 1997 (DE9706216F) geht noch einen Schritt weiter. Zum ersten Mal wurde eine allgemeine Öffnungsklausel für Löhne vereinbart, die nicht eng mit einem möglichen Konkurs des Unternehmens verbunden ist, sondern auch zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden kann. Nach der neuen Öffnungsklausel können Unternehmen den tariflichen Lohn innerhalb eines begrenzten Zeitraums um bis zu 10 % senken. Inzwischen hat der Chemie-Deal bereits seinen ersten Nachahmer in der ostdeutschen Bauindustrie gefunden, wo im Juli 1997 eine ähnliche Öffnungsklausel geschlossen wurde (DE9707126N).

Laut einer Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Jahr 2000 boten 64 % der Unternehmen im Banken- und Versicherungssektor den Tarifvertragsversicherten jährliche Boni oder Pauschalzahlungen an (siehe Oechsler 2003). Weitere 42% zahlten Boni, die an die individuelle Leistung gekoppelt waren. Interessanterweise wurden Bewertungssysteme, die auf der Verwaltung nach Zielen basieren, hauptsächlich in Bezug auf Arbeitnehmer verwendet, deren Arbeitsverträge nicht tarifvertraglich geregelt waren. Rund 43 % der befragten Unternehmen wandten solche Bewertungssysteme auf nicht erfasste Arbeitnehmer an. Nur 19 % der Unternehmen waren an den versicherten Arbeitnehmern beteiligt. Schließlich enthalten viele Tarifverträge (z. B. im Bank-, Druck- und Metallbau) eine Öffnungsklausel für eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Diese Öffnungsklauseln sind immer mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden.

So ist beispielsweise eine Bankgesellschaft in der Lage, ihre Wochenarbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von 39 auf 31 Stunden ohne Lohnausgleich zu reduzieren, und muss im Gegenzug während der Dauer, in der die Öffnungsklausel in Anspruch ist, auf Entlassungen verzichten. Die Umsetzung von VPS, wie Gewinnbeteiligung und leistungsbezogene Boni, wird vor allem von Effizienzlohnüberlegungen getragen. Daher können Vereinbarungen mit mehreren Arbeitgebern nicht als angemessenes Maß für die Festlegung der spezifischen Gestaltung von VPS angesehen werden. Nichtsdestotrotz können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände den Spielraum erhöhen, den Unternehmen benötigen, um effiziente und effektive VPS zu etablieren. In einigen Bereichen der Tarifverhandlungen wurden bereits erste Schritte unternommen. Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen erfordern, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen. Bisher hat sich jedoch nur eine Minderheit der Arbeitgeber um eine radikale Verlagerung der Tarifverhandlungen auf die Unternehmensebene bemüht. Im Gegenteil, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und sogar die Mehrheit der einzelnen Arbeitgeber wollen weiterhin am Grundsatz der Tarifverhandlungen auf Branchenebene festhalten, aber ihren Anwendungsbereich einschränken und gleichzeitig mehr Raum für (zusätzliche) Betriebsverhandlungen lassen.